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Das Landgericht Hamburg, wieder mal, und der Künstler Thomas Horn haben wohl das Internet nicht verstanden. Oder wie soll man folgendes, noch nicht rechtskräftige, Urteil vom LG Hamburg verstehen?
Das Gericht verbietet Google Deutschland, bestimmte Bilder als Thumbnail in der Suchergebnisliste zu zeigen. Die "Urheberrechtskammer" des Landgerichts gab damit dem Künstler Thomas Horn Recht, der unterbinden wollte, dass Google fünf seiner urheberrechtlich geschützten Comiczeichnungen mit der Figur "PsykoMan" im Index der Bildersuchmaschine führt. Weil Google die dem Kläger zustehenden ausschließlichen Nutzungsrechte verletze, habe dieser einen Unterlassungsanspruch gegen den Suchmaschinenriesen.
Ok, mal langsam. Wenn man eine Webseite, plus deren Bilder und Grafiken, im Internet veröffentlicht ist sie von überall auf der Welt abrufbar. Man will ja das seine Webseite viele Besucher hat. Viele Besucher bekommt man über gute (nicht nervige) Werbung, Mundpropaganda oder halt über die Links in den diversen Suchmaschinen. Mittlerweile gibt es Suchmaschinen für fast jede Art von Medien im Internet. Sei es nun der reine Text auf der Webseite oder, wie in diesem Fall, die Bilder.
Eine Webseite, oder deren Bilder, werden in der Suchmaschine automatisch aufgenommen. Dafür schicken die Suchmaschine soganennte Spiders (kleine Suchprogramme) los die das Internet durchsuchen. Diese Spiders hangeln sich von URL zu URL, indexieren den gefundenen Inhalt und legen ihn in einer Datenbank beim Suchmaschinenbetreiber ab. Werden Bilder gefunden, so wird ein Thumbnail (kleines Vorschau des Bildes) erzeugt und mit den ggf. vorhandenen Informationen des ALT-Parameters des IMG-Tag ebenso in der Datenbank abgespeichert.
Diese Datenbank, also der Suchindex der Suchmaschinen, kann nun jeder bei den verschiedenen Suchmaschinen abfragen und nutzen. So kann jeder im Internet schnell seine nötigen Informationen (oft aber auch nur ärgerlichen SPAM/Werbung) suchen und finden. Natürlich auch entsprechende Bilder. Benötigt man z.B. Clipart eines Weinglases für die nächste Einladung im Freundeskreis, so findet man die entsprechende Datei sehr schnell in der Bildersuche.
Aber Moment, die Bildersuche und die Suchmaschinen generell machen sich ja nicht den Inhalt zu eigen. Sie listen ja nur auf wo man den Inhalt findet und bieten einen entsprechenden Link an. Somit hat der Webseitenbetreiber ja keinen Schaden dadurch, sondern eher noch einen Nutzen. Seine Webseite wird ja, vollkommen unentgeltlich von den Suchmaschinen, gefunden und verweist die Besucher darauf hin.
Aber zurück zum Fall des LG Hamburgs und den Künstlers Thomas Horn. Der Künstler will nicht das seine Bilder in der Suchmaschine auftauchen. Anscheinend will er keine Werbung, aber egal. So wie es aussieht hat Thomas Horn und das LG Hamburg, wieder Mal, das Internet nicht verstanden: Alles was öffentlich zugänglich ist im Internet kann gefunden werden. Wenn man das nicht will, wie hier ja wohl der Fall ist, so kann man das aber auch verhindern:
Den wirklichen Hammer bringt das LG Hamburg aber mit folgender Aussage:
"In der Hamburger Verhandlung hat der Richter Prozessbeobachtern zufolge erklärt, Google habe ja die Möglichkeit, anstatt Thumbnails eine textliche Umschreibung der indizierten Abbildungen zu veröffentlichen."
Was ist denn das für ein Richter? Wie soll man sich das vorstellen? Und vor allem wie soll das technisch gehen? Es gibt heutzutage noch kein Programm das den Inhalt eines Bildes erkennt und in eine entsprechende Texterklärung umwanndeln kann. Falls das mal jemand erfindet, so ist er wahrlich ein gemachter Mann. Und selbst wenn eine Suchmaschine sowas umsetzt - was aber unsinnig ist da es viel zu viel Zeitaufwand benötigt - wie hat man sich das als Nutzer einer Suchmaschine vorzustellen? Man sucht mit der Bildersuche nach einer Clipart eines Apfels und bekommt dann eine Auflistung von Texten ala "Grüner Apfel, 2 Farbig", "Roter Apfel, rechts unten schaut Wurm heraus", "Verfaulter brauner Apfel", "Grüner Apfel mit rotem Fleck", ...? Liebes LG Hamburg, ihr habt mal wieder bewiesen wie kompetent ihr seit. Bitte lasst euch doch mal von jemanden das Internet erklären und behindert uns in Deutschland bei der Nutzung des Internets nicht mit solchen weltfremden Urteilen.
Kleine Ergänzung zu den Möglichkeiten die ich vorhin erwähnt habe. Soll eine Suchmaschine nicht die Webseite indexieren, so kann man im META-Tag folgende Angabe machen:
<meta name="robots" content="noindex, nofollow, noarchive">
Für die robots.txt biete Google, speziell für die Bildersuche, sogar ein paar eigene Einträge an:
User-agent: googlebot
Disallow: /*.gif$
Disallow: /*.jpg$
Disallow: /*.png$
Quelle: heise online
Geschrieben von Stefan Jahn
in Internet, Webdesign
um
19:30
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Spam ist nervig. Auch in diesem Blog läuft einiges an Spam auf. Aber zum Glück filtert der Spamfilter (fast) alles heraus.
Aber was soll das nun? Unfähige Spammer? Falsch eingestelltes Spamprogramm? Hier trudelt Spam ein mit folgendem Inhalt:
Gerade mal die E-Mail-Adresse, irgendeine zufällig generierte Adresse, ist korrekt eingetragen. Der Rest sieht stark nach Platzhalter aus.
Geschrieben von Stefan Jahn
in Internet
um
21:36
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Im PandaLabs Blog kann man nachlesen das es richtig professionelle Software für Spammer gibt. Leider. Die dort untersuchte Software verteilt automatisch Spam in den gängigen Foren-Systemen. Schaut euch mal das Video dazu an. Wie man erkennen kann wird die Software sogar mit Anti-Spam-Maßnahmen wie z.B. Captchas fertig.
Das doch echt bescheuert. In diesem Blog bekomme ich momentan pro Tag 5-15 Spam-Einträge wo sich das Blog nicht sicher ist und mich um Bestätigung der Einträge frägt. Ich möchte aber gar nicht wissen wieviele Spam-Einträge vom Blog automatisch ohne mein Wissen gelöscht werden. Werden einige sein.
Ärgerlicher ist momentan eher das sich die Spammer auf das Gästebuch des MKW Öflingen eingeschossen haben. In letzter Zeit pro Tag immer einige Spam-Einträge. Noch nicht viel, aber nervig.
Und unserer liebe Regierung verdamm "Killerspiele" (eigentlich Ego-Shooter), aber gegen die richtigen Probleme scheint sie nichts zu unternehmen.
Quelle: 256bit.org
Geschrieben von Stefan Jahn
in Internet, Software
um
14:14
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Habe gerade mein Konto bei eBay gelöscht. Besser gesagt ich habe eine Anfrage für die Kündigung gestellt. Zusätzlich habe ich eBay noch aufgefordert alle meine Daten von mir zu löschen.
Bin mal gespannt wie schnell die darauf reagieren und ob ich wieder nur "Textbausteine" als Antwort-Mail bekomme.
Geschrieben von Stefan Jahn
in Allgemeines, Internet, Privates
um
22:22
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Nochmal was zum Gedankenspiel Gefährder ohne Prozess zu inhaftieren: Wie schnell wird man ein Gefährder. So wie es scheint schneller als man denkt. Dem BKA reicht es aus einen TOR-Server zu installieren und schon gilt man als Gefahr für die Sicherheit Deutschlands. Zumindest erging es so Karsten N.:
"... ich bin einer von ca. 200 deutschen TOR-Admins (gewesen) ...
Vor einigen Monaten erhielt ich anonym den Hinweis, dass eine Telekommunikationsüberwachung gegen mich eingeleitet oder durchgeführt wurde und dass ich in bestimmten Datenbanken erfasst bin. Seit mehreren Monaten bemühe ich mich um Aufklärung, was gegen mich vorliegt. Ich habe auch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um Hilfe gebeten. Auskunfte aus dem Zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensregister wurden von der zuständigen Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf §19 Absatz 6 Bundesdatenschutzgesetz verweigert.
Sinngemäß besagt dieser Paragraf, dass keine Auskünfte erteilt werden, wenn die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefärdet würde.
Wenn ich die Sicherheit des Bundes gefährde, bin ich also so etwas ähliches wie ein Terrorist."
Interessant ist der §19 Absatz 6 des Bundesdatenschutzgesetzes wirklich:
§19
(6) Wird dem Betroffenen keine Auskunft erteilt, so ist sie auf sein Verlangen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige oberste Bundesbehörde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Die Mitteilung des Bundesbeauftragten an den Betroffenen darf keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der verantwortlichen Stelle zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt.
Im Klartext: Ich werde beschuldigt die Sicherheit von Deutschland zu gefährden, erfahre aber nicht genau in welchen Taten und Aktionen meine Schuld liegt.
Ob ich nun meinen TOR-Client von meinem Computer löschen muß? Mach ich mich dadurch verdächtig? Was passiert wenn ich Anleitungen im Netz veröffentliche wie man anonym im Internet surft? Fragen über Fragen.
Quelle: adminlife.net, rabenhorst, daten-chaos
Geschrieben von Stefan Jahn
in Internet, Politik
um
22:41
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Geschrieben von Stefan Jahn in Internet, Politik, Weblog um 13:37 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Ansicht des von der Landesregierung beauftragten Professors für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht in Bezug auf die Privatsphäre, sofern sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet steht:
Die "Sperre" durch den Kernbereichsschutz betrifft vorrangig nur die Frage, ob die behördliche Maßnahme in einem Bereich stattfindet, der erhöhte Schutzanforderungen begründet, weil sich der Bürger dort besonders "sicher" sein darf, unbeobachtet zu agieren: Das wäre der Fall in der Privatsohnung oder - abgestuft - bei der Telekommunikation. Aktionen "mit" oder "auf" einem Computer, der an das Internet angeschlossen ist, zählen nicht dazu. Die zahlreichen Risiken, die heute mit der Internetnutzung erkennbar verbunden sind "holen" einen solchen Rechner aus dem "Kernbereich" heraus und machen ihn - grundrechtlich gesehen zur "Sozialsphäre" ...
Wer "innere Vorgänge wie Empfinden und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art zum Ausdruck" bringen will, macht dies nicht in Interaktion mit dem Rechner, weil er sich der IT-Sicherheitsrisiken bewusst ist (bzw. sein müsste). Mehr noch als im Rahmen einer Verfassungsschutzbeobachtung muss er damit rechnen, dass solche Daten von "privater" Seite eingesehen, manipuliert oder gelöscht werden. Wer dem entgegenhalten will, es sei für den "unbescholtenen Bürger" unwahrscheinlich, Opfer von Hackern etc. zu werden, muss sich fragen, warum die Verfassungsschutzbehörde bei allen Verfahrensvorkehrungen eher Zugriff nähme.
Ist klar, oder? Nur weil ich im Internet Gefahr laufe das mein PC ausspioniert bzw. die Daten manipuliert werden können muß ich auf meine Privatsspähre auf meine PC verzichten? Anderseits könnte man nun aber auch Fragen ob es umgekehrt auc gilt? Da die Regierung ja ihrerseits ihre PCs am Internet hat - mit dem vollen Bewusstsein das die PCs aus dem Internet angreifbar sind - gilt ja hier nun auch kein besonderer Schutz, oder?
Ergo: Lasst und die Regierungs-PC hacken ... sind ja eh nicht schutzwürdig ...
Quelle: Telepolis
Geschrieben von Stefan Jahn in Internet, Politik, Überwachung um 20:14 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Die Suchmaschine Exalead bietet seit kurzem eine neue Funktion: man kann Wikipedia durchsuchen. Ok, das kann man mit Wikipedia selber auch, aber die Darstellung ist hier doch um einiges hübscher.
Quelle: Webmaster Blog
Geschrieben von Stefan Jahn
in Internet
um
21:11
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"Zahlreiche Bürgermeister kritisierten am Mittwoch auf dem Bayerischen Gemeindetag in Barbing bei Regensburg, dass sich die Deutsche Telekom AG und andere Telekommunikationsunternehmen nicht um das DSL-Angebot in ländlichen Gebieten kümmerten."
Das fällt denen aber spät ein. Ich behaupte das schon ca. 2-3 Jahre und bis jetzt hat sich hier noch nichts getan! Aber immer schön die teueren Gebühren von den Modem und ISDN-Nutzer kassieren. Dafür ist sich die Telekom nicht zu Schade.
Quelle: heise online
Geschrieben von Stefan Jahn
in Internet
um
20:24
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Alle Welt redet in letzter Zeit - wohl durch den Verkauf an Google - von der Video-Community YouTube. Dabei gibt es durchaus auch deutsche Webseiten mit einem ähnlich guten Service und Inhalt:
Geschrieben von Stefan Jahn
in Internet
um
20:05
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