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Da bleibt einem die Spucke weg. Norbert Geis, Rechtsexperte der CSU, Mitglied des Bundestags, hält Freiheitsentzug ohne Prozess für gerechtfertigt. Im Deutschlandfunk gab er ein vielsagendes Interview zu diesem Thema:
Heckmann: Die gezielte Tötung von Terrorverdächtigen ist das eine, Herr Geis. Das Zweite ist der sogenannte Unterbringungsgewahrsam für sogenannte Gefährder, die man eben nicht abschieben könne. Rund 100 Gefährder soll es in der Bundesrepublik derzeit geben. Die Grünen sprechen davon, dass Herr Schäuble die Rechtsgrundlage für ein Guantanamo in Deutschland schaffen wolle.
Geis: Unsinn. Wir brauchen kein Guantanamo, sondern wir wollen ja nur die potenziellen Gefährder in so etwas wie Unterbindungsgewahrsam, den wir ja jetzt auch schon haben, natürlich unter engen rechtlichen Voraussetzungen. Wir können Hooligans abfangen und können zunächst einmal die Freiheit entziehen, wir können sie also unterbringen, so lange, bis beispielsweise ein Fußballspiel vorbei ist. Also diese Möglichkeit haben wir jetzt schon.
Heckmann: Aber das Fußballspiel, um da mal einzuhaken, Herr Geis, das ist im Antiterrorkampf eigentlich nie zu Ende.
Geis: Das ist richtig. Und deswegen ist dies ja auch rechtlich ein viel schwierigeres Problem, denn wir werden ja auf Dauer jemandem dann die Freiheit entziehen, indem wir ihn in ein Unterbindungsgewahrsam bringen. Aber ich glaube, dass dann, wenn der Gefährder wirklich erkannt ist, ich halte es für unverantwortlich, diesen Gefährder weiter unter uns ganz zwanglos leben zu lassen. Also da bin ich schon eher für die Sicherheit und würde sagen oder sage, dann muss der Gefährder auch hinter Schloss und Riegel, er muss also in Sicherungsverwahrung gebracht werden.
Heckmann: Ohne Prozess?
Geis: Bitte?
Heckmann: Ohne Prozess?
Geis: In diesem Fall ohne Prozess. Das geht schwer runter, das sage ich Ihnen, das fällt einem nicht leicht vor allen Dingen dann, wenn man, so wie ich auch, immer wieder sagt, dass wir die freiheitlichste Grundordnung haben, die wir je hatten. Aber es geht ja uns darum, diese freiheitliche Grundordnung zu schützen. Und deswegen wehren wir uns gegen die Gefährder. Und wir können nicht warten, bis die Gefährder zuschlagen.
Heckmann: Und der Unterschied zu Guantanamo ist?
Geis: Der Unterschied zu Guantanamo ist jedenfalls, natürlich so, wie ich das kenne, ist ein vernünftiges Verhalten, und dann muss man immer wieder auch prüfen, ist das noch ein Gefährder? Und da müssen schon rechtliche Möglichkeiten gegeben sein, diesen Staatsakt, der durch die Festnahme ja geschieht, rechtsstaatlich überprüfen zu lassen. Aber dazu brauchen wir zunächst einmal eine Änderung unserer Gesetzeslage.
Tolle Zukunft. Wenn man jemanden verschwinden oder unschädlich machen will bezeichne ich ihn einfach als Gefährder. Und schon wird er ohne Prozess und der Möglichkeit sich zu wehren inhaftiert. Das schreit gerade zu nach Missbrauch.
Quelle: Deutschlandfunk, netzpolitik.org
Geschrieben von Stefan Jahn
in Politik
um
21:59
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Erschienen im Weblog Stefans Webseite - Blog am 11. Jul 2007 um 23:03
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